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  informiert zur Funktechnik

Zulassung von drahtlosen Mikrofon-/Soundsystemen
(Klicken Sie auf die rechte Grafik zum vergößern!)

Zukunftsorientiert

dBt bietet drahtlose Soundsystem (Funkmikrofone und InEar-Systeme) im Frequenzbereich 863MHz bis 865MHz an.




Informationen zu den Frequenzzuteilungen
Die Frequenzvergabe ab 2016 können Sie hier nachlesen.

Hintergründe

Der Frequenzbereich 790-862MHz wurde ab Januar 2016 für die mobile Internetnutzung (Digitale Dividende) zur Verfügung gestellt. Durch den Parallelbetrieb Funkmikrofon/Internet kann es zu Interferenzen kommen. In ländlichen Gebieten sind Störungen möglich. Das Auktionsergebis zur Frequenzvergabe (gültig seit 2016) können Sie hier nachlesen.




863 bis 865MHz > anmelde- und gebührenfrei

Die drahtlosen Mikrofonsysteme im Frequenzbereich 863MHz bis 865MHz (ISM Band) besitzen die Allgemeine Zulassung und sind nach 2015 weiterhin anmelde- und gebührenfrei.

Einsatzbereiche: zulassungs- und gebührenfreie Nutzung von drahtlosen Übertragungswegen wie z.B. Mikrofonen, InEar-Strecken, Soundanlagen etc. sowie andere Funkanwendungen (z.B. Garagentoröffner, Funkwetterstationen u.s.w.)




790-862MHz > gebührenpflichtig ab 2016

Die bisher eingesetzten drahtlosen Mikrofonsysteme im Frequenzbereich 790 bis 814MHz und 838 bis 862MHZ besitzten die Allgemeine Zulassung und waren bis zum 31.12.2015 gebührenfrei.

Einsatzbereiche: anmelde- und gebührenpflichtige Nutzung von drahtlosen Übertragungswegen wie z.B. Mikrofonen, InEar-Strecken, Soundanlagen etc. sowie andere Funkanwendungen (z.B. Garagentoröffner, Funkwetterstationen u.s.w.)

Gebühren seit 2016:

  • Gebühr der Zuteilungsurkunde pro Anlage einmalig € 130,00
  • Jahresbeitrag pro Sender ca. € 10,00
  • Öffentliche Einrichtungen wie z.B. Schulen und Universitäten können von den Gebühren befreit werden
  • Mehrere Mikroport-Anlagen, die im Signalweg zusammengefasst sind, gelten als eine Anlage

Beispielrechnung

Bei einem Veranstaltungssaal mit einer 4-kanaligen drahtlosen Mikrofonanlage ergibt sich eine einmalige Grundgebühr in Höhe von € 130,00 für die Urkunde der Gesamtanlage sowie € 40,00 jährliche Nutzungsgebühr für die Sender (je Kanal € 10,00).




470-790MHz > EU = anmelde- u. gebührenpflichtig

Der Frequenzbereich 470 bis 790MHz (ohne Kanal 38) bleibt unverändert.
Einsatzbereiche: Rundfunk und Kurzzuteilungen (z.B. für Großveranstaltungen)
Primärnutzer: DVB-T




Zusammenfassung

Alle drahtlosen Systeme sind durch eine benannte Stelle geprüft worden und sind nach der R+TTE Richtlinie in der EU zugelassen, jedoch ist eine Frequenzzuteilung für die Systeme im Frequenzbereich 175MHz bis 223MHz, 672MHz bis 697MHz, 740MHz bis 767MHz und 790MHz bis 862MHz für das jeweilige Gebiet in dem das System betrieben werden soll, bei den jeweiligen nationalen Behörden zu beantragen.




Erläuterungen

In Deutschland war bis zum 31.12.2015 ein anmeldefreier Betrieb von Funkmikrofonen in dem Frequenzbereich 790MHz bis 862MHz (siehe Verfügung 91/2005) möglich. Seit 2016 können die Frequenzen im Bereich 790MHz bis 862MHz weiterhin per Frequenzzuteilung beantragt werden. Diese Zuteilung ist kostenpflichtig. In Deutschland ist die Frequenzzuteilung bei der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur zu beantragen. Die Konformitätserklärung erhalten Sie auf Anfrage bei dBt.




Hinweis

Die Formulare für die Frequenzzuteilung sowie die Vfg 91/2005 finden Sie im Internet auf der Website der Bundesnetzagentur. Für die Verwendung in außereuropäischen Ländern wenden Sie sich bitte an die Behörden im jeweiligen Land.

Ob Ihr Funksystem seit 2016 der Gebührenpflicht unterliegt, können Sie in den Anleitungen des jeweiligen Gerätes unter "Technische Informationen" nachlesen!

Quelle: Bundesnetzagentur



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