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  informiert zur Frequenzvergabe 

Funkfrequenzen bis 2015 und ab 2016
(Mit der Maus über Grafik zum vergößern!)




Vergabe der Funkfrequenzen

Vom 12. April bis zum 20. Mai 2010 hat bei der Bundesnetzagentur in Mainz die Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten stattgefunden.
Alle vier zugelassenen Unternehmen haben nachfolgende Anzahl an Frequenzblöcken ersteigert.

Auktionsergebnis 800 MHz und 2,6 GHz

Bieter Blöcke Auktionsergebnis
Vodafone D2 GmbH 12 1.422.503.000,00 €
Telefonica O2 Germany GmbH & Co. OHG 11 1.378.605.000,00 €
Telekom Deutschland GmbH D1 10 1.299.893.000,00 €
Erste MVV Mobilfunk Vermögensverwaltungs-
gesellschaft mbH (E-Plus)
8 283.645.000,00 €




Die Bundesnetzagentur hat am 30. August 2010 die abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Frequenzbereichen 800 MHz und 2,6 GHz auf Grundlage des Losverfahrens zugeordnet. Damit wurde den einzelnen Frequenzblöcken die jeweils konkrete Lage im Frequenzspektrum zugeordnet.

Innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Monaten kam es zu keiner Einigung unter den erfolgreichen Bietern, so dass für einen Großteil der Frequenzblöcke ein Losverfahren durchgeführt werden musste.

Blockzuteilung 800 MHz

Anbieter Frequenzblöcke
Relefonica O2 Germany GmbH & Co. OHG die beiden ersten Blöcke
Vodafone D2 GmbH die beiden mittleren Blöcke
Telekom Deutschland GmbH D1 die beiden obersten Blöcke


Demzufolge konnten alle Bieter ihr vorhandenes Spektrum mehr als verdoppeln und besitzen nunmehr zahlreiche neue Entwicklungsperspektiven. Am 21. Mai 2010 wurden den erfolgreichen Bietern der Zuschlagsbescheid und der Zahlungsfestsetzungsbescheid ausgehändigt.




Erläuterungen

Für die Zuordnung hatte die Bundesnetzagentur in der Entscheidung der Präsidentenkammer vom 12.10.2009 (Vfg. 59/2009, Amtsblatt Bundesnetzagentur 20/2009, S. 3640) hierzu unter Punkt V. 4.2. Folgendes festgelegt:

"Nach Abschluss der Auktion werden die abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke den jeweiligen Höchstbietern mit dem Ziel, zusammenhängendes Spektrum zuzuteilen, zugeordnet. Das Zuordnungsverfahren wird offen, transparent und diskriminierungsfrei nach folgenden Regelungen vorgenommen:

1. Die erfolgreichen Bieter hatten die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung der Auktion einvernehmlich über die konkrete Lage der ersteigerten Blöcke im konkreten Frequenzbereich (getrennt nach gepaartem und ungepaartem Spektrum) zu einigen.
2. Sofern innerhalb der vorgesehenen Frist keine einvernehmliche Einigung zwischen allen betroffenen erfolgreichen Bietern erfolgte, wurde durch die Bundesnetzagentur zunächst dem Aspekt der Zuteilung zusammenhängenden Spektrums Rechnung getragen und die abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Bereichen bei 800 MHz bzw. 1,8 GHz – auch unter Berücksichtigung angrenzender konkret ersteigerter Frequenzblöcke bzw. bereits bestehender angrenzender Zuteilungen – entsprechend zugeordnet.
3. Die Zuordnung der übrigen Frequenzblöcke wurde per Losverfahren ermittelt. Hierbei zogen die erfolgreichen Bieter innerhalb desselben Frequenzbereichs per Los eine Platzierung, wonach die Position 1 an der unteren Bandgrenze mit den entsprechend erworbenen Frequenzblöcken wurde. Die nachfolgenden Platzierungen folgten in aufsteigender Reihenfolge. Für jeden Frequenzbereich, in dem die Frequenzen abstrakt ersteigert wurde und getrennt nach gepaartem und ungepaartem Spektrum, erfolgte ein separates Losverfahren."

Quelle: Bundesnetzagentur



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